finanzplanung.io
ENAnmeldenRegistrieren →

Personalkosten

Personalkostenplanung: Personalkosten mit den Arbeitgeberanteilen 2026 planen — Formel, Grenzen und Beispiel

Personal ist in vielen mittelständischen Unternehmen der größte planbare Kostenblock. Diese Seite zeigt, wie Sie Personalkosten je Stelle planen, welche Beitragssätze und Grenzen 2026 gelten und warum ein pauschaler Aufschlag bei hohen Gehältern danebenliegt. Ein Beispiel mit drei Stellen rechnet alles bis auf den Cent durch.

Stand: 2026-10-22

Die Formel je Stelle

Personalkosten planen Sie am besten Stelle für Stelle und nicht als Gesamtsumme mit Steigerungsrate. Nur so lassen sich Einstellungen, Austritte, Teilzeit und Gehaltsanpassungen einzeln nachvollziehen. Die Grundformel für ein Planjahr lautet:

Personalkosten = Bruttomonatsgehalt × FTE × aktive Monate + Sonderzahlungen + Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung + Umlagen + Beitrag zur Unfallversicherung + sonstige Personalkosten + Einmalkosten.

Das Bruttomonatsgehalt bezieht sich dabei auf eine Vollzeitstelle. FTE, die Abkürzung für Vollzeitäquivalent, gibt den Stellenanteil an: Wer 30 von 40 Wochenstunden arbeitet, zählt mit 0,75 FTE. Sonstige Personalkosten sind etwa Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, Zuschüsse oder Sachbezüge; Einmalkosten sind Recruiting, Ausstattung oder Abfindungen. In der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren landen Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben gemeinsam im Personalaufwand (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB).

Beitragssätze und Arbeitgeberanteile 2026

Werte laut GKV-Spitzenverband und Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026; außerhalb Sachsens, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Sozialversicherung 2026: Sätze, Arbeitgeberanteil und Beitragsbemessungsgrenze je Monat
VersicherungszweigBeitragssatz gesamtArbeitgeberanteilBeitragsbemessungsgrenze je Monat
Krankenversicherung, allgemeiner Satz14,6 %7,3 %5.812,50 €
Krankenversicherung, durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 % (je Kasse verschieden)1,45 %5.812,50 €
Pflegeversicherung3,6 %, Kinderlose zusätzlich 0,6 %1,8 % (Sachsen 1,3 %); Zuschlag für Kinderlose trägt allein der Beschäftigte5.812,50 €
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.450 €
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %8.450 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,15 % (nur Arbeitgeber)8.450 €
Summe ohne U1, U2 und Unfallversicherung—21,30 %—

Den Zusatzbeitrag richtig ansetzen

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt laut Bundesgesundheitsministerium 2,9 %. Er ist eine Rechengröße, kein Pflichtsatz: Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest, und Arbeitgeber und Beschäftigte tragen ihn je zur Hälfte. Nach einer Mitteilung des Ministeriums vom 4. September 2026 lag der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag Ende Juni 2026 im Durchschnitt bei 3,13 %.

Für die Planung heißt das: Rechnen Sie bei bestehenden Beschäftigten mit dem Satz ihrer Krankenkasse. Für offene Stellen ist der Durchschnitt eine vertretbare Annahme, solange Sie sie als Annahme kennzeichnen. Ein Unterschied von 0,23 Prozentpunkten zwischen 2,9 % und 3,13 % ändert den Arbeitgeberanteil um 0,115 Prozentpunkte — bei einem Gehalt von 4.000 € im Monat sind das 4,60 €.

Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung

Zu den Beiträgen kommen Umlagen, die allein der Arbeitgeber zahlt. Über die Umlage U1 erstatten die Krankenkassen Arbeitgebern, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigen, einen Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 1 Abs. 1 AAG). An der Umlage U2 für Aufwendungen bei Mutterschaft nehmen alle Arbeitgeber teil (§ 1 Abs. 2 AAG). Die Umlagesätze legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest (§ 9 AAG), bemessen werden sie am rentenversicherungspflichtigen Entgelt (§ 7 AAG); einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei der U1 außer Betracht.

Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 einheitlich 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Entgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach Ihrer Berufsgenossenschaft und deren Gefahrtarif. Weil U1, U2 und Unfallversicherung von Kasse und Branche abhängen, nennt diese Seite dafür keine Pauschale. Entnehmen Sie die Sätze Ihren Lohnabrechnungen und dem letzten Beitragsbescheid und ergänzen Sie sie in Ihrer Planung.

Beitragsbemessungsgrenzen: warum hohe Gehälter prozentual weniger kosten

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat oder 69.750 € im Jahr, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich bei 8.450 € im Monat oder 101.400 € im Jahr. Für jeden Euro darüber zahlt der Arbeitgeber keine weiteren Beiträge in diesem Zweig. Deshalb sinkt der Arbeitgeberanteil in Prozent des Gehalts, je höher das Gehalt liegt.

Davon zu unterscheiden ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € im Jahr 2026. Wer darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Der Arbeitgeber zahlt dann statt seines Anteils einen Beitragszuschuss, 2026 höchstens 424,31 € zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch und höchstens 104,63 € für die Pflegeversicherung außerhalb Sachsens. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag entspricht der Höchstzuschuss zur Krankenversicherung mit 508,59 € genau dem Arbeitgeberanteil an der Beitragsbemessungsgrenze; für die Planung ändert der Wechsel also wenig.

Sonderzahlungen, Minijobs und Übergangsbereich

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni sind einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Sie werden dem Monat der Auszahlung zugeordnet und sind beitragspflichtig, soweit das bisher gezahlte Entgelt die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht hat (§ 23a SGB IV). Für Gehälter oberhalb der Grenzen bleibt eine Sonderzahlung deshalb oft weitgehend beitragsfrei, für Gehälter darunter kostet sie den vollen Arbeitgeberanteil. Für die Liquidität zählt der Auszahlungsmonat, für eine gleichmäßige Monats-GuV kann die Sonderzahlung anteilig je Monat geplant werden.

Minijobs sind 2026 bis zu einem Verdienst von durchschnittlich 603 € im Monat oder 7.236 € im Jahr möglich. Für einen Minijob im gewerblichen Bereich tragen Arbeitgeber laut Minijob-Zentrale Abgaben einschließlich Steuern von 31,17 % des Verdienstes. Bei 603 € sind das 187,96 €, die Personalkosten liegen damit bei 790,96 € im Monat; die Unfallversicherung prüfen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich mit eigenen Beitragsregeln (2026 mit dem Faktor F von 0,6619); hier rechnen Sie den Arbeitgeberanteil am besten mit dem Übergangsbereichsrechner der Rentenversicherung oder Ihrer Lohnsoftware.

FTE und unterjährige Einstellungen

Eine unterjährige Einstellung kostet im ersten Jahr nur die aktiven Monate, im Folgejahr dagegen zwölf. Wer im Oktober eine Stelle besetzt, sieht im laufenden Jahr ein Viertel der Jahreskosten und unterschätzt leicht das nächste Budget. Planen Sie deshalb immer Startmonat, gegebenenfalls Endmonat und FTE je Stelle.

Unterscheiden Sie FTE am Jahresende von FTE im Jahresdurchschnitt. Eine Stelle mit 0,8 FTE ab April zählt am 31. Dezember mit 0,8, im Jahresdurchschnitt aber mit 0,8 × 9 ÷ 12 = 0,6. Gehaltsanpassungen planen Sie mit dem Monat, ab dem sie gelten, und Vakanzen mit dem realistischen Besetzungsmonat statt mit dem Wunschtermin.

Durchgerechnetes Beispiel: drei Stellen im Planjahr 2026

Fiktives Beispiel. Annahmen: alle gesetzlich versichert, Krankenkasse mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Betrieb außerhalb Sachsens, Beträge je Monat auf Cent gerundet; U1, U2 und Unfallversicherung nicht enthalten.

Stelle A ist eine Sachbearbeitung mit 1,0 FTE und 4.000 € brutto im Monat, dazu 2.000 € Weihnachtsgeld im November. Stelle B ist eine Vertriebsleitung mit 1,0 FTE und 9.000 € im Monat. Stelle C ist eine Entwicklerin mit 0,8 FTE ab 1. April; das Vollzeitgehalt beträgt 5.000 €, das Monatsbrutto also 4.000 €. Für C fallen 6.000 € Recruitingkosten im April an. Stelle A liegt unter allen Grenzen und kostet den vollen Satz von 21,30 %, Stelle B liegt über beiden Grenzen:

Arbeitgeberanteile je Monat: Stelle A (4.000 €) und Stelle B (9.000 €)
Zweig und SatzBemessung AAnteil ABemessung BAnteil B
Krankenversicherung 8,75 %4.000,00 €350,00 €5.812,50 €508,59 €
Pflegeversicherung 1,8 %4.000,00 €72,00 €5.812,50 €104,63 €
Rentenversicherung 9,3 %4.000,00 €372,00 €8.450,00 €785,85 €
Arbeitslosenversicherung 1,3 %4.000,00 €52,00 €8.450,00 €109,85 €
Insolvenzgeldumlage 0,15 %4.000,00 €6,00 €8.450,00 €12,68 €
Summe je Monat—852,00 € (21,30 %)—1.521,60 € (16,91 %)

Das Ergebnis des Beispiels im Jahr und je Quartal

Für Stelle A ergeben sich 12 × 852,00 € = 10.224,00 € plus 426,00 € auf das Weihnachtsgeld, zusammen 10.650,00 €. Das Weihnachtsgeld ist voll beitragspflichtig, weil die anteilige Jahresgrenze bis November weit unterschritten bleibt. Stelle B kostet 12 × 1.521,60 € = 18.259,20 € Arbeitgeberanteile, Stelle C 9 × 852,00 € = 7.668,00 €. Am Jahresende sind 2,8 FTE besetzt, im Jahresdurchschnitt 2,6 FTE.

Personalkostenplan 2026 des Beispiels
StelleBrutto im PlanjahrArbeitgeberanteileEinmalkostenPersonalkosten
A Sachbearbeitung, 1,0 FTE, 12 Monate50.000,00 €10.650,00 €—60.650,00 €
B Vertriebsleitung, 1,0 FTE, 12 Monate108.000,00 €18.259,20 €—126.259,20 €
C Entwicklung, 0,8 FTE, April bis Dezember36.000,00 €7.668,00 €6.000,00 €49.668,00 €
Summe194.000,00 €36.577,20 €6.000,00 €236.577,20 €
Davon 1. Quartal (Januar bis März)———46.120,80 €
Davon 2. Quartal (mit Start C und Recruiting)———66.676,80 €
Davon 3. Quartal———60.676,80 €
Davon 4. Quartal (mit Weihnachtsgeld A)———63.102,80 €

Pauschaler Aufschlag oder genaue Rechnung?

Mit einem pauschalen Aufschlag von 22 % auf alle Bruttogehälter hätte das Beispiel 194.000 € × 22 % = 42.680,00 € Arbeitgeberkosten ergeben — 6.102,80 € mehr als die genaue Rechnung mit 36.577,20 €. Davon entfallen 5.500,80 € auf Stelle B, deren Gehalt über beiden Beitragsbemessungsgrenzen liegt, 350,00 € auf Stelle A und 252,00 € auf Stelle C.

Der Abstand schrumpft, sobald U1, U2, Unfallversicherung und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung hinzukommen, die in der genauen Rechnung fehlen. Ein Pauschalsatz ist für die Unternehmensplanung deshalb in Ordnung, wenn er je Gehaltsband gewählt wird: nahe am vollen Satz plus Umlagen für Gehälter unter der Grenze der Krankenversicherung, deutlich darunter für Gehälter über der Grenze der Rentenversicherung.

Personalplanung in finanzplanung.io

  • Stellen mit FTE, Bruttogehalt, aktiven Monaten, Sonderzahlungen und Einmalkosten
  • Mitarbeitende aus dem Personal-Modul der Plattform übernehmbar
  • Kostenstelle je Position, Auswertung je Bereich, Plan einreichen und freigeben
  • Treiber-Szenarien, die einzelne Annahmen überschreiben, auf demselben Monatsmodell
  • Kosten: 150 € monatlich je Arbeitsbereich nach 7 kostenlosen Testtagen

finanzplanung.io plant Personalkosten je Stelle und überträgt sie als Personalaufwand-Zeile in den Ergebnisplan, von dort in Planbilanz und Liquidität. Die Arbeitgeber-Nebenkosten werden als Prozentsatz auf das Brutto gerechnet, Standard 22 %, je Stelle anpassbar. Beitragsbemessungsgrenzen rechnet die Software dabei nicht einzeln aus; für Stellen über den Grenzen setzen Sie den Satz deshalb selbst niedriger an, im Beispiel etwa 16,91 % plus Ihre Umlagen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026 für Arbeitgeber?

Bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen tragen Arbeitgeber 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag 21,15 % Sozialversicherungsbeiträge, dazu 0,15 % Insolvenzgeldumlage. Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2 nach dem Satz Ihrer Krankenkasse und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Über den Grenzen sinkt der Anteil in Prozent des Gehalts.

Welcher Zusatzbeitrag gilt für meine Planung?

Für bestehende Beschäftigte der Satz ihrer jeweiligen Krankenkasse, den Sie der Lohnabrechnung entnehmen. Für offene Stellen können Sie den vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebenen Durchschnitt von 2,9 % ansetzen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte.

Zahlt der Arbeitgeber den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung?

Nein. Den Beitragszuschlag von 0,6 % für Kinderlose tragen die Beschäftigten allein. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung beträgt 2026 1,8 %, in Sachsen 1,3 %.

Wie plane ich eine Einstellung im Laufe des Jahres?

Mit Startmonat, FTE und Monatsgehalt: Kosten fallen nur für die aktiven Monate an, Recruiting und Ausstattung als Einmalkosten im Startmonat. Denken Sie an das Folgejahr, in dem dieselbe Stelle zwölf Monate kostet.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?

Laut Minijob-Zentrale tragen Arbeitgeber bei gewerblichen Minijobs Abgaben einschließlich Steuern von 31,17 % des Verdienstes. Bei der Verdienstgrenze von 603 € im Monat sind das 187,96 €, insgesamt also 790,96 € im Monat; die Unfallversicherung prüfen Sie zusätzlich.

Gehören Sonderzahlungen in die Personalkostenplanung?

Ja, mit Betrag und Auszahlungsmonat. Sie erhöhen den Personalaufwand und bei Gehältern unter den Beitragsbemessungsgrenzen auch die Arbeitgeberanteile. Für die Liquidität ist der Auszahlungsmonat entscheidend.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Personalkosten je Stelle im Monatsplan rechnen

Legen Sie Stellen mit FTE, Gehalt, Startmonat und Arbeitgeber-Nebenkosten an und sehen Sie die Wirkung auf Ergebnis, Planbilanz und Liquidität. Sieben Testtage ohne Karte, danach 150 € im Monat.

Kostenlos testen Zur Startseite

finanzplanung.io ist ein Produkt der MLR Ventures GmbH auf der Plattform jahresabschluss.io. Alle Ratgeber-Seiten zu Finanzplanung