Lexikon: GuV

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) - § 275 HGB erklärt

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt, wie der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag eines Unternehmens zustande kommt. Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber. Hier erfahren Sie alles zur Gliederung nach § 275 HGB.

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GKV vs. UKV: Die zwei Verfahren

§ 275 HGB erlaubt zwei Gliederungsvarianten für die GuV.

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Die häufigere Variante in Deutschland. Aufwendungen werden nach Kostenarten gegliedert: Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen.

Umsatzkostenverfahren (UKV)

Aufwendungen werden Funktionsbereichen zugeordnet: Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten. Verbreitet bei internationalen Unternehmen.

Wichtige GuV-Positionen

Die zentralen Positionen der GuV nach § 275 HGB im Überblick.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind der Ausgangspunkt der GuV. Sie umfassen die Erlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Produkten und aus Dienstleistungen, abzüglich Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer (§ 277 Abs. 1 HGB).

Materialaufwand

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen. Einer der größten Aufwandsposten bei produzierenden Unternehmen.

Personalaufwand

Löhne, Gehälter, soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Oft der größte Kostenblock bei Dienstleistungsunternehmen.

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Das Endergebnis der GuV: der Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres nach Steuern.

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Aufwand, Ausgabe, Auszahlung: Was gehört in die GuV?

In die GuV gehören nur Aufwendungen und Erträge – der Werteverzehr und der Wertzuwachs eines Geschäftsjahres, der das Eigenkapital verändert. Davon zu trennen sind zwei weitere Begriffspaare, die im Alltag oft gleichbedeutend verwendet werden:

  • Auszahlung und Einzahlung betreffen allein den Bestand an Bargeld und Bankguthaben. Sie bestimmen die Liquidität.
  • Ausgabe und Einnahme erfassen zusätzlich das Entstehen von Verbindlichkeiten und Forderungen. Wer auf Ziel einkauft, hat eine Ausgabe, aber noch keine Auszahlung.
  • Aufwand und Ertrag ordnen die Erfolgswirkung dem Geschäftsjahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehört – unabhängig davon, wann gezahlt wird (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die drei Ebenen an Vorgängen einer GmbH (Geschäftsjahr = Kalenderjahr, ohne Umsatzsteuer)
VorgangAuszahlung / EinzahlungAusgabe / EinnahmeAufwand / Ertrag
Maschine für 60.000 € im Januar 2025 überwiesen, Nutzungsdauer zehn JahreAuszahlung 60.000 € (2025)Ausgabe 60.000 € (2025)Aufwand je 6.000 € Abschreibung in 2025 bis 2034
Jahresmiete für ein Lager über 12.000 € am 1.10.2025 im Voraus gezahltAuszahlung 12.000 € (2025)Ausgabe 12.000 € (2025)Aufwand 3.000 € (2025) und 9.000 € (2026); zum Stichtag aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Waren für 4.000 € im Dezember 2025 auf Ziel gekauft, im Januar 2026 bezahlt, im März 2026 verkauftAuszahlung 4.000 € (2026)Ausgabe 4.000 € (2025)Aufwand 4.000 € als Wareneinsatz (2026)
Bankdarlehen über 50.000 € ausgezahltEinzahlung 50.000 €keine Einnahme – die Verbindlichkeit steigt im gleichen Umfangkein Ertrag
Kunde begleicht im Januar 2026 eine Rechnung aus 2025 über 7.500 €Einzahlung 7.500 € (2026)keine Einnahme in 2026 – die Forderung sinktkein Ertrag in 2026; er wurde 2025 erfasst

Vorsicht bei der Einnahmenüberschussrechnung: Dort folgen Betriebseinnahmen und -ausgaben grundsätzlich dem Geldfluss (§ 11 EStG), mit Ausnahmen wie der Abschreibung. Die GuV dagegen bildet stets die Erfolgsebene ab.

Warum ist das GuV-Konto ein Unterkonto des Eigenkapitals?

Das GuV-Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals, weil jeder Ertrag das Eigenkapital erhöht und jeder Aufwand es mindert. Der Jahreserfolg lässt sich deshalb auf zwei Wegen ermitteln: in der Bilanz als Zuwachs des Eigenkapitals zwischen zwei Stichtagen, bereinigt um Einlagen, Entnahmen und Ausschüttungen, und in der GuV als Saldo aller Aufwendungen und Erträge. Buchungstechnisch werden Erträge wie Eigenkapitalzugänge im Haben und Aufwendungen im Soll erfasst. Die einzelnen Erfolgskonten zeigen, woher das Ergebnis stammt; das GuV-Konto führt sie am Jahresende zusammen und gibt seinen Saldo an das Eigenkapital weiter.

Daraus folgt ein Prüfschritt vor dem Abschluss: Der Jahresüberschuss der GuV muss mit dem Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ der Bilanz übereinstimmen. Weichen beide ab, ist meist ein Erfolgsvorgang direkt auf ein Eigenkapitalkonto gebucht worden oder umgekehrt.

Nicht jede Veränderung des Eigenkapitals ist allerdings Aufwand oder Ertrag. Einlagen, Entnahmen, Gewinnausschüttungen und Kapitalerhöhungen berühren die GuV nicht. Einstellungen in Rücklagen und Entnahmen daraus werden – wenn überhaupt – erst unterhalb des Jahresergebnisses gezeigt (§ 275 Abs. 4 HGB).

Wie werden die Erfolgskonten abgeschlossen?

Zum Geschäftsjahresende werden alle Aufwands- und Ertragskonten über das GuV-Konto abgeschlossen; dessen Saldo geht als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag in das Eigenkapital. Vorher müssen die vorbereitenden Abschlussbuchungen erfasst sein – Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen, Bestandsveränderungen und Ertragsteuern –, sonst ist das Ergebnis unvollständig.

  1. Jedes Aufwandskonto wird mit „GuV-Konto an Aufwandskonto“ geschlossen; sein Saldo erscheint im Soll des GuV-Kontos.
  2. Jedes Ertragskonto wird mit „Ertragskonto an GuV-Konto“ geschlossen; sein Saldo erscheint im Haben.
  3. Überwiegt das Haben, lautet die Saldobuchung „GuV-Konto an Eigenkapital“ (Gewinn), überwiegt das Soll, „Eigenkapital an GuV-Konto“ (Verlust).
  4. Im neuen Jahr beginnen die Erfolgskonten bei null, während die Bestandskonten ihre Schlussbestände als Anfangsbestände übernehmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Beispiel: GuV-Konto einer GmbH zum 31.12.2025
Soll (Aufwendungen)€Haben (Erträge)€
Materialaufwand62.000Umsatzerlöse180.000
Personalaufwand70.000Sonstige betriebliche Erträge4.000
Abschreibungen9.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen21.000
Zinsen und ähnliche Aufwendungen2.000
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag6.000
Saldo: Jahresüberschuss14.000
Summe184.000Summe184.000

Die Saldobuchung lautet hier: GuV-Konto 14.000 € an Jahresüberschuss (Eigenkapital) 14.000 €. In der veröffentlichten GuV stehen dieselben Zahlen in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB, in der Bilanz erscheinen die 14.000 € unter A. V. „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“. Wie sich Erlöse und Erlösschmälerungen zusammensetzen, erklärt das Lexikon: Umsatzerlöse.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die GuV ist die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Sie zeigt, wie der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag zustande kommt. Rechtsgrundlage ist § 275 HGB.

Beim Gesamtkostenverfahren (GKV) werden alle Aufwendungen nach Kostenarten gegliedert. Beim Umsatzkostenverfahren (UKV) werden die Aufwendungen den Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung) zugeordnet. In Deutschland ist das GKV verbreiteter.

Die GuV nach § 275 HGB enthält u.a. Umsatzerlöse, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die vollständige GuV offenlegen. Kleine Kapitalgesellschaften sind befreit, Kleinstkapitalgesellschaften ebenfalls.

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